Schutz vor Pfändungen? Kein SCHUFA-Nachweis?

Weder eine Anfrage noch eine Meldung an die SCHUFA noch ein Nachweis über das Einkommen sind für die Beantragung der FAL-Card erforderlich, da diese Art von Karte auf Guthabenbasis läuft.

Durch das Pfändungsschutzkonto steht Ihnen ein monatlicher Betrag zur Verfügung. Den Pfändungsschutz können Sie selbst in Ihrem Online-Konto einrichten.

Schufafrei

Mastercard auf Guthabenbasis

Bei jeder Abbuchung erfolgt eine Anfrage über das verfügbare Guthaben auf der FAL-Card. Folglich kann es keinesfalls zu einer Verschuldung kommen. Die Aufladung des Guthabens erfolgt durch Überweisung auf Ihr PayCenter-Konto.

Zu Ihrer eigenen Sicherheit sind Karte und Konto bis max. 10.000 Euro aufladbar. Das Limit kann jedoch nach Rücksprache erhöht werden.

Guthaben

Bestellvorgang für die FAL-Card

1
Bestellen

In nur wenigen Minuten online Ihre FAL-Card bestellen.

2
Aufladen

Laden Sie Ihre Karte nach der Bestellung auf. Erstaufladung auch durch .

3
Legitimieren

Legitimieren Sie sich kostenlos bei einer deutschen Postfiliale oder per VideoIdent.

4
PIN wählen

Wählen Sie Ihre Wunsch-PIN.

5
Karte gestalten

Gestalten Sie Ihre Karte im persönlichen Wunschdesign.

6
Fertig

In 3-5 Tagen halten Sie Ihre Karte in den Händen.

Hinweis: Für Gewerbe- oder Firmenkonten sind zusätzliche Unterlagen nach Abschluss der Registrierung einzureichen.

PIN für Ihre Debit Mastercard

Die PIN ist bei Einkäufen und bei Bargeldbezug mit der Debit Mastercard erforderlich und kann im Online-Bereich eingesehen werden.

Bitte beachten Sie, dass Ihre PIN aus Sicherheitsgründen nicht per Post mitgeteilt werden kann.

PIN

Gewerbliche Nutzung für Selbstständige und Freiberufler

Die FAL-Card kann auch als Gewerbekonto für Freiberufler verwendet werden. Für die Verbuchung der Geldeingänge auf den Namen des Unternehmens müssen lediglich die Firmendaten hinterlegt werden.

Die gewerbliche Nutzung ist auch für Unternehmen mit deutschem Handelsregistereintrag möglich. Das Unternehmen dient dabei als Kontoinhaber.

Kleinunternehmer

Keine Kündigungsvoraussetzungen!

Die FAL-Card kann immer gekündigt werden. Es muss keine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden. Der Vorgang kann einfach und bequem über den internen Bereich abgewickelt werden.

Bei Fragen und Anregungen benutzen Sie bitte das Kontaktformular.

Kündigung

Mehr Sicherheit für Sie!

Der persönliche Schutz unserer Kunden in Zusammenhang mit Datenschutz und Datensicherung steht für uns an erster Stelle. Mit der Hilfe unseres Partners petaFuel werden wir diesem Maßstab in allen Belangen gerecht.

Das TÜV- und PCI-Siegel sind der Beweis, dass die petaFuel GmbH alle Richtlinien in Bezug auf Sicherheitsaspekte strikt einhält.

PCI TÜV
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